Ihr Austritt – FAQ
Für die Zeit nach Ihrem Aufenthalt in der Rehaklinik Bellikon gilt es manchmal, einige Dinge zu organisieren. Ob Verordnungen für Ergo- oder Psychotherapie, Organisieren von häuslichen Hilfsmitteln wie Haltegriffen im Bad oder wie man die geeignete Praxis für Therapien findet – in diesem FAQ beantworten wir die dringendsten Fragen. Was fehlt? Lassen Sie es Ihre behandelnde Fachperson wissen.
Physiotherapie
Wenn von Ihrem Behandlungsteam weitere Physiotherapie empfohlen wird, erhalten Sie beim Austrittsgespräch mit dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin eine Verordnung für eine Serie Physioherapie (9 Sitzungen).
Diese können Sie in jeder Physiotherapie-Praxis einlösen. Der Ersttermin muss innerhalb von fünf Wochen nach Ausstellungsdatum erfolgen, sonst verfällt die Verordnung.
Medizinische Trainingstherapie (MTT) ist eine physiotherapeutische Behandlungsform. Sofern von Seiten Ihres Behandlungsteams weitere Medizinische Trainingstherapie (MTT) empfohlen wird, erhalten Sie beim Austrittsgespräch mit dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin eine Verordnung für eine Serie MTT (36 Sitzungen).
Eine Verordnung für Medizinische Trainingstherapie (MTT) kann in jeder Physiotherapiepraxis eingelöst werden, welche diese Behandlungsform anbietet, d.h. die entsprechende Infrastruktur zur Verfügung hat.
Der Ersttermin muss innerhalb von fünf Wochen nach Ausstellungsdatum erfolgen, sonst verfällt die Verordnung.
Um eine geeignete Praxis in der Nähe ihres Wohnortes zu finden, kann es sich lohnen im Bekanntenkreis nach Empfehlungen zu fragen. Eine andere Möglichkeit ist eine Google-Suche mit den Stichworten «Physiotherapie» (oder «MTT», falls Sie eine Verordnung für Medizinische Trainingstherapie erhalten haben) und Ihrem Wohnort.
Suchen Sie eine Praxis mit einer bestimmten Spezialisierung kann das Tool «Praxissuche» auf der Website des Schweizer Physiotherapie Verbandes Physioswiss hilfreich sein. Falls Sie Unterstützung dabei brauchen, eine Praxis für ihre Weiterbehandlung auszuwählen, wenden Sie sich vor Austritt an Ihre behandlende Physiotherapeutin oder Physiotherapeuten.
Ergotherapie
Sofern von Seiten Ihres Behandlungsteams weiterführende Ergotherapie empfohlen wird, erhalten Sie beim Austrittsgespräch mit dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin eine Verordnung für eine Serie ambulante Ergotherapie (9 Sitzungen).
Diese können Sie in jeder Ergotherapie-Praxis einlösen.
Um eine geeignete Praxis in der Nähe Ihres Wohnortes zu finden, kann das Tool «Ergotherapeut*in finden» auf der Website des Schweizer Ergotherapie Verbandes EVS hilfreich sein. Eine weitere Möglichkeit ist eine Google Suche mit dem Stichwort «Ergotherapie» und Ihrem Wohnort.
Falls Sie Unterstützung benötigen eine Praxis für Ihre Weiterbehandlung auszuwählen, wenden Sie sich vor Austritt an Ihre behandelnde Ergotherapeutin/Ihren behandelnden Ergotherapeuten.
Zusammen mit der zuständigen Therapeutin oder dem Therapeuten und Ihren Angehörigen werden im Vorfeld benötigte Hilfsmittel oder Anpassungen evaluiert. Sie erhalten passende Adressen, bei welchen Sie das gewünschte Hilfsmittel besorgen können oder zur gewünschten baulichen Massnahme beraten werden.
Je nach Versicherung werden die Kosten der Hilfsmittel oder Anpassungen übernommen. Dafür benötigt es eine ärztliche Verordnung. Diese kann gemeinsam mit der Rechnung oder dem Kaufbeleg bei der Versicherung eingereicht werden. Die Therapeutin oder der Therapeut händigt Ihnen alle notwendigen Unterlagen (ärztliche Verordnung und Adressen) aus.
Logopädie
Sofern von Seiten Ihres Behandlungsteams weitere Logopädie empfohlen wird, erhalten Sie beim Austrittsgespräch mit dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin eine Verordnung für eine Serie Logopädie (9 Sitzungen in klinischer Ambulanz, 12 Sitzungen in freier Praxis).
Diese können Sie in jeder Logopädie-Praxis einlösen, wenn der behandelnde Logopäde/die behandelnde Logopädin über die Krankenkassenzulassung verfügt.
Um eine geeignete Praxis in Ihrem Wohnkanton zu finden, ist es hilfreich, die Adresslisten der logopädischen Kantonalverbände einzusehen. Diese Adresslisten sind auf der Website der jeweiligen Verbände, welche Sie über die Google-Suche aufrufen können, ersichtlich. Nachfolgend die Links zum Aargau und seinen Nachbarkantonen: Kanton Aargau / Kanton Zürich / Kanton Luzern / Kanton Solothurn / Region Basel / Kanton Bern / Kanton Zug
Suchen Sie eine Praxis mit einer Spezialisierung auf ein bestimmtes logopädisches Störungsbild, kann die Auflistung auf der Website des Deutschweizer Logopädinnen- und Logopädenverbands hilfreich sein.
Wenn Sie Unterstützung dabei brauchen, eine passende Praxis für Ihre Weiterbehandlung zu finden oder auszuwählen, wenden Sie sich vor Austritt an Ihre behandelnde Logopädin/Ihren behandelnden Logopäden.
Wenn Sie an einer Sprach- oder Sprechstörung leiden, gibt es vielfältige Möglichkeiten, sich mit anderen Betroffenen und Angehörigen auszutauschen. In Selbsthilfegruppen finden regelmässig Treffen statt, um Kontakte zu knüpfen und sich durch gemeinschaftliche Selbsthilfe zu unterstützen.
Für Betroffene, die an einer Aphasie erkrankt sind, finden Sie Informationen dazu auf der Website von aphasie suisse.
Für Betroffene, die an Morbus Parkinson erkrankt sind, finden Sie Informationen dazu auf der Website von Parkinson Schweiz.
Wenn Sie Fragen zu weiteren Selbsthilfeangeboten haben, wenden Sie sich gerne jederzeit an Ihre behandelnde Logopädin/Ihren behandelnden Logopäden.
Psychiatrie und Psychotherapie
Dies ist abhängig von ihrer Krankenversicherung. Beinhaltet diese eine freie Arztwahl, dürfen Sie direkt einen Termin mit einer Psychiaterin oder einem Psychiater vereinbaren.
Gemäss Ausführungen des BAG (Stand April 2025) gilt, nur Leistungen bei Krankheit werden vergütet.
- Vor Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Leistung zu Lasten der Grundversicherung ist also erforderlich, dass eine Diagnose gestellt wird. Nicht-ärztliche psychotherapeutische Leistungen müssen von einer ärztlichen Fachperson angeordnet sein, um über die Grundversicherung vergütet zu werden.
- In der Rehaklinik Bellikon erhalten Sie eine Anordnung, wenn eine psychotherapeutische Anschlussbehandlung empfohlen worden ist, die durch die Psychiaterinnen und Psychiater der Rehaklinik ausgestellt worden ist. Diese wird Ihnen im Regelfall durch die Sie behandelnde Psychologin oder Psychotherapeutin vor Austritt ausgehändigt.
Weitere Informationen zur Verordnung von Psychotherapie: Generell gilt in der Schweiz, dass die Anordnungsbefugnis für Psychotherapie eingeschränkt ist auf Ärztinnen oder Ärzte mit bestimmten, in der Schweiz erworbenen oder anerkannten Facharzttiteln. Dazu gehören:
- Fachärztinnen und – ärzte mit den Facharzttitel für Allgemeine Innere Medizin
- Fachärztinnen und – ärzte mit den Facharzttitel Psychiatrie und Psychotherapie
- Ärztinnen und Ärzte mit dem interdisziplinären Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin.
- Im Regelfall können also die Hausärztinnen und -ärzte eine Überweisung zu einer Psychotherapie ausstellen oder Psychiaterinnen- und Psychiater.
Bezüglich der Anordnung von Kriseninterventionen gelten Sonderregelungen. Wir verweisen auf die entsprechenden Website des Bundesamts für Gesundheit BAG.
Es stehen diverse Internet-Portale für eine Reche zur Verfügung:
- Psychiatrische Anschlussbehandlung
- Psychotherapeutische Anschlussbehandlung: Therapierenden-Suche diverser psychotherapeutischer Fachverbände
Wir empfehlen: Arbeiten Sie mit dem Filter «Psychotherapie», wenn das Suchportal das zulässt. Beachten Sie auch die Möglichkeit zu weiteren Filtersetzungen, etwa nach bevorzugter Sprache.
- Des Weiteren existieren Suchportale für spezifische Therapieverfahren, etwa eine traumaspezifische Behandlung
Pro ärztliche Anordnung sind maximal 15 Sitzungen der psychologischen Psychotherapie möglich. Danach ist ein Informationsaustausch zwischen der anordnenden ärztlichen und der ausführenden psychotherapeutischen Fachperson für eine mögliche Anordnung von weiteren maximal 15 Sitzungen notwendig.
Für eine Weiterführung der Psychotherapie nach 30 Sitzungen ist eine Kostengutsprache des Versicherers nötig. Der Bericht mit dem Vorschlag zur Fortsetzung ist durch die anordnende Ärztin zu erstellen. Der Bericht muss, wenn die Psychotherapie durch Hausärztinnen oder Hausärzte angeordnet worden ist, eine sogenannte Fallbeurteilung beinhalten, die durch Psychiaterinnen/Psychiater erstellt worden ist. Für weitere Informationen verweisen wir auf die oben bereits erwähnten Seiten des BAG.
Kunsttherapie (Musik-/ Mal- und intermediale Kunsttherapie)
Unter dem Begriff Kunsttherapie sind in der Rehaklinik Bellikon die verschiedenen Fachrichtungen Musiktherapie, Maltherapie und intermediale Kunsttherapie zusammengefasst.
Unfallpatientinnen und Unfallpatienten der Suva können mit einer Verordnung Kunsttherapie nach Absprache mit der Case-Managerin oder dem Case-Manager eine ambulante Therapie weiterführen.
Bei Krankenkassen-Patientinnen und Krankenkassen-Patienten wird die Kunsttherapie meist von der Zusatzversicherung übernommen.
Wenden Sie sich an Ihre Kunstthearpeutin oder Ihren Kunsttherapeuten in der Klinik. Sie werden bei der Suche nach einer geeigneten Anschluss-Lösung unterstützt.
Ansonsten stehen folgende Internet-Portale für eine selbständige Suche zur Verfügung:
- Bei der jeweiligen Krankenkasse klären, ob die Kunsttherapie bzw. die Methode grundsätzlich vergütet wird.
- Bei der jeweiligen Krankenkasse klären, ob der/die Kunsttherapeut/in registriert ist für die gewählte Therapie.
- Falls Ihre Krankenkasse oder Unfallversicherung eine Verordnung verlangt, finden Sie hier den passenden Link des Dachverbandes für Kunsttherapie Schweiz.
Neuropsychologie
Bei Ihnen sind nach Austritt neuropsychologische Verlaufskontrollen oder eine neuropsychologische Therapie geplant? Dann werden diese über Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt oder bereits in der Rehaklinik Bellikon durch die/den betreuende/betreuenden Ärztin/Arzt bzw. Therapeutin/Therapeut in die Wege geleitet.